Bankgeheimnis

Es ist vollbracht und keiner hat es gemerkt: Das Bankgeheimnis ist abgeschafft.

Ab 25. Juni 2017, nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt unter der Bezeichnung "Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz", können die Finanzbehörden sich ungehinderten Zugang zu Privatkonten verschaffen und Daten und Kontobewegungen erfassen. Der Kontoinhaber merkt und erfährt nichts davon.

Die Abfragen von privaten Kontodaten werden von den Behörden immer häufiger. Innerhalb eines Jahres sind sie um 83 Prozent gestiegen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im ersten Halbjahr 2017 mehr als 340.000 Abfragen beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgt. Es dürften wohl mehr werden.

Vordergründig ging es bei der Schaffung des Gesetzes um die Bekämpfung von Steueroasen, das Verhindern von Geldwäsche und den Kampf gegen Terrorismus.

Mit dem neuen Gesetze ist gleichzeitig der Paragraf 30a der Abgabeordnung abgeschafft worden. Darin war der Schutz zwischen den Bankkunden gegenüber den Finanzbehörden verankert und bildete praktisch die gesetzliche Grundlage für das Bankgeheimnis.